§ 16 MntDAIVVDV
Laufbahnprüfung
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Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:
- 1.
- der Zwischenprüfung,
- 2.
- den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
- 3.
- den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
- 4.
- der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.
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