§ 10 MntDBwVVDV

Anforderungen im Auswahlverfahren

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(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz und
4.
Sozialkompetenz.

(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

Suchhilfen: Fachkompetenz bewerten, Sozialkompetenz ermitteln, werten