§ 19 MntZollDVDV

Lehrplan und Ausbildungsrahmenplan

📖

(1) Für die fachtheoretische Ausbildung erstellt die Generalzolldirektion einen Lehrplan, in dem der Ausbildungsverlauf im Einzelnen einschließlich der Dauer und Aufteilung der einzelnen Abschnitte und der entsprechenden Zeitrichtwerte geregelt ist.

(2) Für die berufspraktische Ausbildung erstellt die Generalzolldirektion einen Ausbildungsrahmenplan, in dem der Ausbildungsverlauf im Einzelnen einschließlich der Dauer und Aufteilung der einzelnen Abschnitte und der entsprechenden Zeitrichtwerte geregelt ist.

Suchhilfen: Lehrplan Zollausbildung, Ausbildungsrahmenplan Zoll, Zollfachtheoretische Ausbildung, Zollberufspraktische Ausbildung, Ausbildungsdauer Zoll, Zeitrichtwert Ausbildung, Zollausbildungsplan erstellen, bildung, stellen