§ 25 MOG
Befugnis zur Auskunftserteilung
📖
↗ Links
Die Behörden der Bundesfinanzverwaltung sind befugt, dem Bundesministerium und der Marktordnungsstelle Auskünfte über Umstände zu erteilen, die im Zusammenhang stehen mit der Erhebung von Ausfuhrabgaben.
Suchhilfen: Auskunft über Exportabgaben, Finanzbehörde Auskunft erteilen, Exportabgaben Informationen anfordern, Bundesministerium Auskunftspflicht, Marktordnungsstelle Auskunft, Exportabgaben erfragen, Behörden Auskunftspflicht Export, teilen, fragen, hörden