§ 14 MontanMitbestG

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Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über
a)
die Anpassung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen an die Vorschriften dieses Gesetzes,
b)
das Verfahren für die Aufstellung der in § 6 bezeichneten Wahlvorschläge.

Suchhilfen: Satzungsanpassung, Wahlvorschläge Verfahren, Mitbestimmung Regelung, Betriebsrat Wahlvorschlag, Gesetzesvorschrift anpassen, fahren, bestimmung, passen