§ 6.04 MoselSchPV
Begegnen Grundregeln (Anlage 3 Bild 63)
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↗ Links
- 1.
- Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs den Talfahrern einen geeigneten Weg frei lassen.
- 2.
- Bergfahrer, die Talfahrer an Backbord vorbeifahren lassen, geben kein Zeichen.
- 3.
- Bergfahrer, die Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren lassen, müssen rechtzeitig nach Steuerbord zeigen:
- a)
- bei Nacht:ein weißes helles Funkellicht, das auch mit einer hellblauen Tafel gekoppelt sein darf,... nicht darstellbares Bild 63Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 38 v. 16.9.1997, S. 43
- b)
- bei Tag:eine hellblaue Tafel, die mit einem weißen hellen Funkellicht gekoppelt ist.... nicht darstellbares Bild 63
- 4.
- Ist zu befürchten, daß die Absicht der Bergfahrer von den Talfahrern nicht verstanden worden ist, müssen die Bergfahrer folgende Zeichen geben:"einen kurzen Ton", wenn die Vorbeifahrt an Backbord stattfinden soll, oder "zwei kurze Töne", wenn die Vorbeifahrt an Steuerbord stattfinden soll.
- 5.
- Unbeschadet des § 6.05 müssen die Talfahrer den Weg nehmen, den ihnen die Bergfahrer nach den vorstehenden Bestimmungen weisen; sie müssen die Sichtzeichen nach Nummer 3 und die Schallzeichen nach Nummer 4 erwidern, die die Bergfahrer an sie gerichtet haben.
Suchhilfen: Bergfahrer Vorbeifahrt geben, Talfahrer überholen lassen, Funkellicht Zeichen Bergfahrer, hellblaue Tafel Vorbeifahrt, kurzer Ton Vorbeifahrt, Backbord Vorbeifahrt, Steuerbord Vorbeifahrt, holen