§ 17 MPDG
Sprachenregelung für Konformitätsbewertungsstellen
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In deutscher oder englischer Sprache haben die Konformitätsbewertungsstellen einzureichen:
- 1.
- Anträge auf Benennung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 34 der Verordnung (EU) 2017/746 und die Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind oder die auf Verlangen der für Benannte Stellen zuständigen und von den Ländern nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2017/745 und Artikel 31 der Verordnung (EU) 2017/746 bestimmten Behörde vorzulegen sind,
- 2.
- die Unterlagen, die für die Durchführung des Benennungsverfahrens nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 35 der Verordnung (EU) 2017/746 erforderlich sind.
Suchhilfen: Deutsch Englisch Antrag Benennung, Sprachvorschrift Benannte Stelle, Antrag Sprache Medizinprodukte, Einreichung Unterlagen Benennung, nennung, reichung, lagen