§ 9 MPhG
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Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) bis (4) (weggefallen)
Suchhilfen: medizinische Ausbildung, Ausbildung Dauer drei Jahre, Schulische Ausbildung Medizin, Praxis im Krankenhaus, medizinische Fachschule, bildung