§ 3 MRegV
Sitz oder ständige Niederlassung
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Der Antragsteller hat das Erfüllen der Voraussetzung des § 5 Nummer 1 des Mautsystemgesetzes durch einen gültigen Auszug aus dem Handelsregister nachzuweisen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Suchhilfen: Sitz nachweisen, ständige Niederlassung, Unternehmenssitz prüfen, Firmenadresse Nachweis, gültiger Handelsregisterauszug, weisen