§ 3 MsbLärmSchV – Berechnung des Beurteilungspegels
Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026