§ 3 MsbLärmSchV – Berechnung des Beurteilungspegels

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Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026