§ 6 MsV

Allgemeine Anforderungen

📖

(1) Das für qualifizierte Mietspiegel bestehende Erfordernis der Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betrifft alle Phasen der Mietspiegelerstellung.

(2) Soweit Mietspiegel unter Beachtung der in den §§ 7 bis 21 geregelten Anforderungen erstellt wurden, wird vermutet, dass sie anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Soweit Mietspiegel diese Anforderungen nicht erfüllen, sind sie einfache Mietspiegel.

Suchhilfen: qualifizierter Mietspiegel, wissenschaftliche Grundlagen Mietspiegel, Mietspiegel Anforderungen, Mietspiegel prüfen, einfacher Mietspiegel, forderungen