§ 56 MTAPrV

Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung

📖

Wer die staatliche Prüfung nicht bestanden hat, erhält von der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person eine schriftliche oder elektronische Mitteilung, in der die Ergebnisse der staatlichen Prüfung angegeben sind.

Suchhilfen: Prüfung nicht bestanden Mitteilung, Ergebnisbenachrichtigung Prüfung, Prüfungsbescheid Nichtbestehen, Staatliche Prüfung Ergebnis erhalten, Mitteilung Nichtbestehen, Prüfungsergebnis Ablehnung, Benachrichtigung Prüfungsergebnis, standen, teilung, gebnisbenachrichtigung, halten, lehnung, nachrichtigung