Anlage 7 MTAPrV – (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung

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(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4508)

Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort
hat in der Zeit vom___________________bis___________________
mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Ausbildung für
[…]
Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik oder Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
[…]
Medizinische Technologinnen für Radiologie oder Medizinische Technologen für Radiologie
[…]
Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
[…]
Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin oder Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
gemäß § 13 Absatz 3 des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie in Verbindung mit § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinischen Technologen teilgenommen.

Die Ausbildung ist – nicht* – über die nach dem Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie zulässigen Fehlzeiten hinaus – um ……… Stunden* – unterbrochen worden.



Ort, Datum
________________________________________________________(Stempel)
________________________________________________________
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
der Schulleitung)

Fußnoten

Nichtzutreffendes streichen.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte MTAPrV, nicht nur diese Vorschrift):

Geändert durch Art. 8 G v. 12.12.2023 I Nr. 359

Ersetzt V 2124-18-1 v. 25.4.1994 I 922 (MTA-APrV)

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. November 2025