§ 1 MtDBwVWehrtechnikVDV
Vorbereitungsdienst
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Die Ausbildung und die Laufbahnprüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik.
Suchhilfen: Mittlerer technischer Verwaltungsdienst, Ausbildung Wehrtechnik, Laufbahnprüfung Bundeswehr, Wehrtechnik Vorbereitungsdienst, bildung