§ 5 MtDBwVWehrtechnikVDV

Bestandteile des Vorbereitungsdienstes

📖
(1) Der Vorbereitungsdienst besteht aus
1.
einer fachtheoretischen Ausbildung und
2.
einer berufspraktischen Ausbildung.

(2) Die Ausbildung kann durch Exkursionen ergänzt werden.