§ 12 MtDFmEloAufklVDV

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

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(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:
1.
Leistungstest,
2.
Simulationsaufgaben,
3.
biographischer Fragebogen,
4.
Persönlichkeitstest und
5.
Aufsatz.

(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.

Suchhilfen: Simulationstest Bewerbung, biografischer Fragebogen ausfüllen, Persönlichkeitstest im Job, Aufsatz im Einstellungstest, Auswahlverfahren schriftlicher Teil, Bewerbungstest ein Arbeitstag, werbung, füllen, wahlverfahren