§ 50 MtDFmEloAufklVDV Bestandteile ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.einer schriftlichen Prüfung und2.einer mündlichen Prüfung.