§ 3 MuKFrRGDBest 1

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Der Ausweis ist nur gültig in Verbindung mit dem Deutschen Personalausweis. Er verliert sechs Wochen nach der Entbindung seine Gültigkeit und ist von der ausgebenden Stelle wieder einzuziehen.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026