§ 3 MuKFrRGDBest 1
Der Ausweis ist nur gültig in Verbindung mit dem Deutschen Personalausweis. Er verliert sechs Wochen nach der Entbindung seine Gültigkeit und ist von der ausgebenden Stelle wieder einzuziehen.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026