§ 13 MVITAufstV
Zuständigkeit des Prüfungsamtes
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Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig
- 1.
- für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
- 2.
- für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und
- 3.
- für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.
Suchhilfen: Studienakte führen, Abschlusszeugnis ausstellen, Prüfungsunterlagen verwalten, Prüfungsakte führen, stellen, walten