§ 2 MWDVDV
Ausbildungsziele
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Die Ausbildung vermittelt das Wissen sowie die berufspraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren Wetterdienst des Bundes erforderlich sind. Die Anwärterinnen und Anwärter werden ausgebildet
- 1.
- für Assistenztätigkeiten im Vorhersage-, Warn- und Klimadienst sowie
- 2.
- für Tätigkeiten in der Wetterbeobachtung und in der Informationstechnik.
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