§ 1 NatPHHarzV Festsetzung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Der Hochharz wird in dem in § 2 näher bezeichneten Umfang als Nationalpark festgesetzt.(2) Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Nationalpark Hochharz".