§ 12 NatPMSchweizV Schlußbestimmung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 in Kraft.