§ 9 NatPSchaalseeV
Einvernehmen
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Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Naturparkes ist herzustellen bei
- 1.
- Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Gewässer,
- 2.
- Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
- 3.
- der Aufstellung von Bauleitplänen.
Suchhilfen: Einvernehmen Naturpark beantragen, Genehmigung Bauvorhaben Naturpark, Straßenweg Unterhaltung Genehmigung, Zustimmung Verwaltung Naturpark, vernehmen, antragen, haltung, stimmung, waltung