§ 9 NatPVorpBlV
Einvernehmen
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Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
- 1.
- Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer sowie des Küstenschutzes,
- 2.
- der Aufstellung von Bauleitplänen.
Suchhilfen: Einvernehmen Nationalparkverwaltung, Genehmigung Naturschutzmaßnahmen, Zustimmung Bauleitplan, Abstimmung Straßenunterhaltung, Küstenschutz Genehmigung, Einwilligung Naturschutzbehörde, vernehmen, stimmung, willigung