§ 9 NatSGRhönV

Einvernehmen

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Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie der Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.

Suchhilfen: Einvernehmen einholen, Reservatsverwaltung zustimmen, Gewässerunterhaltung Genehmigung, Bauleitplan Aufstellung Zustimmung, vernehmen, holen, stimmen, stellung, stimmung