§ 9 NatSGSORügenV – Einvernehmen

📖 🔍
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Gewässer und sonstiger öffentlicher Anlagen und Einrichtungen,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte NatSGSORügenV, nicht nur diese Vorschrift):

Geändert durch § 10 Satz 2 V v. 24.6.1997 I 1542

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. April 2013