§ 9 NatSGSpreewV

Einvernehmen

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Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen,
3.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
4.
der Aufstellung von Bauleitplänen.

Suchhilfen: Bauleitplan Zustimmung, Straßenweg Erhaltung Genehmigung, Hochwasserschutz Abstimmung, Reservatsverwaltung Kontakt, Wasserhaushalt Maßnahme Genehmigung, stimmung, haltung