§ 3 NeckarSchlBetrZV Ausnahmen ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Von den §§ 1 und 2 kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar aus verkehrlichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abweichen.