§ 9 NKRG Übergangsvorschrift ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. § 4 Absatz 3 ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.