§ 11 NotAktVV

Angaben zur Amtsperson

📖
Zur Amtsperson sind anzugeben
1.
der Familienname,
2.
der Vorname oder die Vornamen, soweit diese im Rahmen der amtlichen Tätigkeit üblicherweise verwendet werden, und
3.
die Amtsbezeichnung.

Suchhilfen: Namensangabe Amtsperson, Amtsbezeichnung nennen, Vorname im Amt angeben, Familienname im Dienst, Dienstliche Namensangabe, Angaben zur Amtsperson, Amtliche Namensangabe, Personenangaben im Amt, geben, gaben