§ 11 NotAktVV
Angaben zur Amtsperson
📖
↗ Links
Zur Amtsperson sind anzugeben
- 1.
- der Familienname,
- 2.
- der Vorname oder die Vornamen, soweit diese im Rahmen der amtlichen Tätigkeit üblicherweise verwendet werden, und
- 3.
- die Amtsbezeichnung.
Suchhilfen: Namensangabe Amtsperson, Amtsbezeichnung nennen, Vorname im Amt angeben, Familienname im Dienst, Dienstliche Namensangabe, Angaben zur Amtsperson, Amtliche Namensangabe, Personenangaben im Amt, geben, gaben