§ 2 NvWV

Nichtverfügbarkeit von nicht für den Handel bestimmten Werken

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Die Voraussetzungen von § 52b Absatz 1 des Verwertungsgesellschaftengesetzes sind auch dann erfüllt, wenn ein Werk bei seiner Entstehung nicht für den Handel bestimmt war und auch keine konkreten Anhaltspunkte für eine spätere kommerzielle oder anderweitige Verfügbarkeit für die Allgemeinheit bestehen.

Suchhilfen: Werk nicht für Handel bestimmt, keine kommerzielle Verfügbarkeit, Urheberrecht Nichtverfügbarkeit, Verwertungsgesellschaft Ausnahmeregel, Werk ohne Veröffentlichung, keine öffentliche Nutzung, nicht handelbares Werk, Verfügbarkeit für Allgemeinheit, öffentlichung