Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 1.9.2020 I 1977
Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 3 Nr. 2 V v. 1.9.2020 I 1977 ist nicht ausführbar, da diese V keine amtliche Inhaltsübersicht hat
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Inhalt der Datensätze
- § 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde
- § 2a Datenübermittlung an die Waffenbehörden
- § 3 Verfahren zur Datenübermittlung an die Registerbehörde
- § 4 Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren
- § 5 Datenabruf im automatisierten Verfahren
- § 6 Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen
- § 7 Datenschutz und Datensicherheit
- § 8 Inkrafttreten
- Schlussformel