§ 1 OFDBremAufgV

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Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Bremen werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Hamburg übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.

Suchhilfen: Aufgaben übertragen, Verwaltungsaufgaben verlagern, Zuständigkeit ändern, Bundesvermögen umorganisieren, Behördenzuständigkeit wechseln, Aufgabenverteilung ändern, gaben, tragen, waltungsaufgaben, organisieren, gabenverteilung