§ 3 OGewV
Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
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Nach Maßgabe der Anlage 1 werden folgende Bestimmungen zum 22. Dezember 2019 durch die zuständige Behörde überprüft und gegebenenfalls aktualisiert:
- 1.
- die Festlegung von Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper,
- 2.
- die Einteilung von Oberflächenwasserkörpern innerhalb einer Flussgebietseinheit in Kategorien,
- 3.
- die Unterscheidung der Kategorien von Oberflächenwasserkörpern nach Typen,
- 4.
- die Einstufung von Oberflächenwasserkörpern als künstlich oder als erheblich verändert und
- 5.
- die Festlegung von typspezifischen Referenzbedingungen.
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