§ 3 OpfBG
Anrufung der oder des Opferbeauftragten
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Jede Person hat das Recht, sich in Angelegenheiten der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten zu wenden.
Suchhilfen: Opferbeauftragten kontaktieren, Opferhilfe beantragen, Anspruch bei Opferbeauftragten, Opferberatung erhalten, Rechtsbehelf gegen SED‑Verbrechen, Opfervertretung anrufen, Unterstützung für Opfer der DDR, antragen, halten, rufen, stützung