Art 3 OrdenErl 2

📖

Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und die Beschreibungen der nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichen werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Suchhilfen: Ehrenzeichen veröffentlichen, Stiftungsbestimmungen publizieren, Verleihungsbedingungen veröffentlichen, Ministerialer Publikationsauftrag, Genehmigte Auszeichnungen publizieren, Amtliche Bekanntmachung Ehrenzeichen, öffentlichen, leihungsbedingungen, zeichnungen, kanntmachung