§ 18 OrgBAusbV

Prüfungsbereiche

📖
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Pfeifenbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Entwurf und Fertigung,
2.
Durchführen von Teilarbeiten,
3.
Planen und Konstruieren sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

Suchhilfen: Pfeifenbau Gesellenprüfung, Prüfungsbereiche Pfeifenbau, Entwurf Fertigung Prüfung, Teilarbeiten Prüfung, Planen Konstruieren Prüfung