§ 101 OWiG Vollstreckung in den Nachlaß ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. In den Nachlaß des Betroffenen darf eine Geldbuße nicht vollstreckt werden.