§ 124 OWiG

Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

📖
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1.
das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2.
eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Suchhilfen: Wappen benutzen ohne Erlaubnis, Dienstflagge missbrauchen, Bundesadler unbefugt verwenden, Landeswappen unrechtmäßig nutzen, Verwechselbare Flagge verwenden, Geldbuße für Wappenmissbrauch, wenden