§ 8 PassG

Passentziehung

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Ein Pass oder ein ausschließlich als Passersatz bestimmter amtlicher Ausweis kann dem Inhaber entzogen werden, wenn Tatsachen bekanntwerden, die nach § 7 Absatz 1 die Passversagung rechtfertigen würden.

Suchhilfen: Pass entziehen, Passverlust, Passentziehung, Reisepass wegnehmen, Ausweis entziehen, Passversagung beantragen, Pass nicht mehr gültig, Passbehörde Maßnahmen, ziehen, nehmen, antragen