§ 5 PapIndMeistPrV 2005
Handlungsspezifische Qualifikationen
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- 1.
- Papiertechnologie;
- 2.
- Führung und Organisation;
- 3.
- Spezialisierungsgebiete.
- 1.
- Verfahrenstechnik und Anlagentechnik;
- 2.
- Prozessleittechnik.
- 1.
- Koordinieren und Optimieren des Anfahrens, Betreibens und Abstellens von Anlagen;
- 2.
- Optimieren des laufenden Produktionsprozesses unter Berücksichtigung technischer, qualitativer, organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Vorgaben;
- 3.
- Beurteilen der Eigenschaften von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Berücksichtigen von Auswirkungen und Anforderungen bei deren Einsatz;
- 4.
- Beurteilen von Faserstoffgemischen hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Mengenanteile;
- 5.
- Bestimmen von Volumenströmen;
- 6.
- Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Apparaten, Maschinen, Anlagenteilen, technischen Hilfseinrichtungen, Energien, Roh-, Faser- und Hilfsstoffen unter Beachtung technischer und wirtschaftlicher Vorgaben;
- 7.
- Beurteilen der Auswirkungen von Produktionsprozessen auf die Umwelt und Sicherstellen von Umweltschutzmaßnahmen;
- 8.
- Organisieren und Veranlassen von Maßnahmen zur Behebung von Störungen.
- 1.
- Einsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen zur Prozessoptimierung;
- 2.
- Bewerten und Optimieren des Einsatzes von Messeinrichtungen;
- 3.
- Darstellen und Optimieren von Steuerungs- und Regelungsprozessen;
- 4.
- Organisieren von Maßnahmen zur Behebung von Störungen.
- 1.
- Personalführung;
- 2.
- Personalentwicklung;
- 3.
- Projektmanagement;
- 4.
- Betriebsorganisation und Kostenwesen;
- 5.
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
- 6.
- Qualitätsmanagement.
- 1.
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen;
- 2.
- Auswählen und Einsetzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer Eignung und Bedürfnisse sowie der betrieblichen Anforderungen;
- 3.
- Anwenden von Führungsmethoden und -instrumenten zur Durchführung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten;
- 4.
- Sicherstellen der schichtübergreifenden Informationsweitergabe;
- 5.
- Vermitteln von Informationen und Anweisungen der Betriebsleitung;
- 6.
- Schaffen und Sicherstellen von Rahmenbedingungen für eine effiziente Kommunikation in der Gruppe;
- 7.
- Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Besprechungen.
- 1.
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung gegenwärtiger Anforderungen sowie zukünftiger technischer, organisatorischer und personenbezogener Veränderungen;
- 2.
- Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen zur Qualifizierung und Motivation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
- 3.
- Überprüfen der Ergebnisse von Qualifizierungsmaßnahmen sowie Fördern betrieblicher Maßnahmen der Personalentwicklung.
- 1.
- Auswählen und Strukturieren von Projektgruppen;
- 2.
- Anwenden von Instrumenten zur Projektplanung und -durchführung;
- 3.
- Moderieren und Steuern von Projektgruppen;
- 4.
- Durchführen von Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Machbarkeitsstudien und Projektcontrolling;
- 5.
- Dokumentieren von Projektergebnissen.
- 1.
- Anwenden von Methoden und Instrumenten zur Arbeitsplatzbeschreibung und -analyse;
- 2.
- Optimieren der Schichtorganisation unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Faktoren;
- 3.
- Anwenden von Methoden und Instrumenten zur Analyse und Optimierung von organisatorischen Abläufen;
- 4.
- Erkennen und Beurteilen von Zusammenhängen des betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger- und Prozesskostenrechnung;
- 5.
- Ermitteln von Zielgrößen, insbesondere Betriebsergebnis, Deckungsbeitrag und Kennzahlen;
- 6.
- Anwenden von Kalkulationsverfahren;
- 7.
- Durchführen von Kostenkontrollen;
- 8.
- Einleiten von Maßnahmen zur Kostenbeeinflussung.
- 1.
- Überprüfen und Gewährleisten der Anlagensicherheit und Überwachen der Einhaltung der Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes;
- 2.
- Fördern des Bewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Hinblick auf Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
- 3.
- Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Anlagensicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes;
- 4.
- Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen und Werkstoffen;
- 5.
- Vorschlagen, Planen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen;
- 6.
- Sicherstellen des Informationsaustausches über arbeitsschutz-, gesundheits- und umweltrelevante Vorgänge.
- 1.
- Umsetzen von Kundenforderungen in Qualitätsziele und Qualitätsvorgaben;
- 2.
- Berücksichtigen betrieblicher Vorgaben und Qualitätsnormen sowie Sicherstellen der Einhaltung im eigenen Verantwortungsbereich;
- 3.
- Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
- 4.
- Beschreiben und dokumentieren betrieblicher Prozesse und Vorbereiten von Überprüfungen (Audits) und Zertifizierungen;
- 5.
- Nutzen von Instrumenten des Qualitätsmanagements zu kontinuierlichen Qualitäts- und Prozessverbesserungen.
- 1.
- Graphische Papiere;
- 2.
- Technische Papiere und Spezialpapiere;
- 3.
- Verpackungspapiere, Karton und Pappe;
- 4.
- Hygienepapiere;
- 5.
- Zellstoff.
- a)
- Planen und Organisieren des Einsatzes der Produktionsfaktoren,
- b)
- Optimieren des Einsatzes von Roh- und Hilfsstoffen unter Beachtung von Substitutionsmöglichkeiten,
- c)
- Überwachen, Steuern und Optimieren des Produktionsprozesses unter Berücksichtigung von Qualität und Kosten,
- d)
- Beurteilen von chemischen, mechanischen und steuerungstechnischen Abläufen,
- e)
- Ergreifen von Maßnahmen zur Kosten- und Leistungsbeeinflussung.
(13) In den Handlungsbereichen "Papiertechnologie" sowie "Führung und Organisation" ist unter Berücksichtigung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen in Form von je einer schriftlichen Situationsaufgabe zu prüfen. Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass die Qualifikationsschwerpunkte aus den jeweiligen Handlungsbereichen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2 mindestens einmal thematisiert werden. Kern der Situationsaufgabe im Handlungsbereich "Papiertechnologie" sind mit etwa zwei Dritteln die Qualifikationsschwerpunkte dieses Handlungsbereiches. Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereiches "Führung und Organisation" sind mit etwa einem Drittel integrativ einzubeziehen. Kern der Situationsaufgabe im Handlungsbereich "Führung und Organisation" sind mit etwa zwei Dritteln die Qualifikationsschwerpunkte dieses Handlungsbereiches. Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereiches "Papiertechnologie" sind mit etwa einem Drittel integrativ einzubeziehen. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens drei Stunden, insgesamt jedoch nicht mehr als acht Stunden.
- a)
- schriftliche Präsentationsunterlagen 30 Prozent,
- b)
- mündliche Präsentation 20 Prozent,
- c)
- Fachgespräch 50 Prozent.
(15) Wurde in nicht mehr als einer Prüfungsleistung gemäß Absatz 13 eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. In der praxisbezogenen Aufgabenstellung gemäß Absatz 14 besteht keine Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
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