§ 5 PapKuVerarbIndMeistPrV
Handlungsspezifische Qualifikationen
↗ Links
- 1.
- Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung,
- 2.
- Führung und Organisation,
- 3.
- Spezialisierungsgebiete.
- 1.
- Verfahrens- und Fertigungstechnik,
- 2.
- Prozesssteuerung.
- 1.
- Beurteilen der Eigenschaften von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Berücksichtigen der Anforderungen bei deren Einsatz;
- 2.
- Beurteilen der Einsatzmöglichkeiten von Maschinen und Anlagen sowie deren Verwendung;
- 3.
- Auswählen von Maschinen und Anlagen sowie deren Bauteilen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte;
- 4.
- Auswählen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte;
- 5.
- Koordinieren und Optimieren des Rüstens und Betreibens von Anlagen;
- 6.
- Optimieren des Produktionsprozesses unter Berücksichtigung technischer, qualitativer, organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte;
- 7.
- Beurteilen der Auswirkungen von Produktionsprozessen auf die Umwelt sowie Einsetzen und Weiterentwickeln geeigneter Verfahren;
- 8.
- Organisieren und Veranlassen von Maßnahmen zur Behebung von Störungen.
- 1.
- Bewerten und Optimieren des Einsatzes von Messeinrichtungen;
- 2.
- Einsetzen von Steuerungs- und Regelsystemen zur Prozessoptimierung;
- 3.
- Darstellen und Optimieren von Steuerungs- und Regelungsprozessen;
- 4.
- Organisieren und Veranlassen von Maßnahmen zur Behebung von Störungen.
- 1.
- Personalführung,
- 2.
- Personalentwicklung,
- 3.
- Projektmanagement,
- 4.
- Betriebsorganisation und Kostenwesen,
- 5.
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz,
- 6.
- Qualitätsmanagement.
- 1.
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen;
- 2.
- Auswählen und Einsetzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer Eignung und Bedürfnisse sowie der betrieblichen Anforderungen;
- 3.
- Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung;
- 4.
- Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft;
- 5.
- Anwenden von Führungsmethoden und -instrumenten zur Durchführung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten;
- 6.
- Sicherstellen der schichtübergreifenden Informationsweitergabe;
- 7.
- Vermitteln von Informationen und Anweisungen;
- 8.
- Schaffen und Sicherstellen von Rahmenbedingungen für eine effiziente Kommunikation in der Gruppe;
- 9.
- Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Besprechungen.
- 1.
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung gegenwärtiger Anforderungen sowie zukünftiger technischer, organisatorischer und personenbezogener Veränderungen;
- 2.
- Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen zur Qualifizierung und Motivation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
- 3.
- Überprüfen der Ergebnisse von Qualifizierungsmaßnahmen sowie Fördern betrieblicher Maßnahmen der Personalentwicklung.
- 1.
- Auswählen und Strukturieren von Projektgruppen;
- 2.
- Anwenden von Instrumenten zur Projektplanung und -durchführung;
- 3.
- Moderieren und Steuern von Projektgruppen;
- 4.
- Durchführen von Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Machbarkeitsstudien und Projektcontrolling;
- 5.
- Dokumentieren von Projektergebnissen.
- 1.
- Anwenden von Methoden und Instrumenten zur Arbeitsplatzbeschreibung und -analyse;
- 2.
- Optimieren der Schichtorganisation unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Faktoren;
- 3.
- Anwenden von Methoden und Instrumenten zur Analyse und Optimierung von organisatorischen Abläufen;
- 4.
- Erkennen und Beurteilen von Zusammenhängen des betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger- und Prozesskostenrechnung;
- 5.
- Ermitteln von Zielgrößen, insbesondere Betriebsergebnis, Deckungsbeitrag und Kennzahlen;
- 6.
- Anwenden von Kalkulationsverfahren;
- 7.
- Durchführen von Kostenkontrollen;
- 8.
- Einleiten von Maßnahmen zur Kostenbeeinflussung;
- 9.
- Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets;
- 10.
- Fördern des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation.
- 1.
- Überprüfen und Gewährleisten der Anlagensicherheit;
- 2.
- Überwachen der Einhaltung der Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes;
- 3.
- Sicherstellen der Einhaltung von Vorgaben im eigenen Verantwortungsbereich, insbesondere von Hygieneanforderungen;
- 4.
- Fördern des Bewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Hinblick auf Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
- 5.
- Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Anlagensicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes;
- 6.
- Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen und Werkstoffen;
- 7.
- Vorschlagen, Planen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen;
- 8.
- Sicherstellen des Informationsaustausches über arbeitsschutz-, gesundheits- und umweltrelevante Vorgänge.
- 1.
- Ermitteln und Umsetzen von Kundenwünschen und -vorgaben;
- 2.
- Umsetzen von Kundenanforderungen in Qualitätsziele und Qualitätsvorgaben;
- 3.
- Berücksichtigen betrieblicher Vorgaben und Qualitätsnormen sowie Sicherstellen der Einhaltung im eigenen Verantwortungsbereich;
- 4.
- Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
- 5.
- Beschreiben und Dokumentieren betrieblicher Prozesse und Vorbereiten von Überprüfungen (Audits) und Zertifizierungen;
- 6.
- Nutzen von Instrumenten des Qualitätsmanagements zu kontinuierlichen Qualitäts- und Prozessverbesserungen;
- 7.
- Kontinuierliches Umsetzen von Qualitätsmanagementzielen durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen.
- 1.
- Flexible Packstoffe und Packmittel,
- 2.
- Biegesteife Packstoffe und Packmittel,
- 3.
- Briefumschläge und Versandtaschen,
- 4.
- Haft- und Selbstklebeetiketten,
- 5.
- Hartpapierwaren und Kombidosen.
- 1.
- Planen und Organisieren des Einsatzes der Produktionsfaktoren;
- 2.
- Optimieren des Einsatzes von Roh- und Hilfsstoffen unter Beachtung von Substitutionsmöglichkeiten;
- 3.
- Überwachen, Steuern und Optimieren des Produktionsprozesses unter Berücksichtigung von Qualität und Kosten;
- 4.
- Ergreifen von Maßnahmen zur Kosten- und Leistungsbeeinflussung.
(13) In den Handlungsbereichen „Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung“ und „Führung und Organisation“ ist unter Berücksichtigung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen in Form von je einer schriftlichen Situationsaufgabe zu prüfen. Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass die Qualifikationsschwerpunkte aus den jeweiligen Handlungsbereichen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 mindestens einmal thematisiert werden. Kern der Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung“ sind mit etwa zwei Dritteln die Qualifikationsschwerpunkte dieses Handlungsbereiches. Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereiches „Führung und Organisation“ sind mit etwa einem Drittel integrativ einzubeziehen. Kern der Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Führung und Organisation“ sind mit etwa zwei Dritteln die Qualifikationsschwerpunkte dieses Handlungsbereichs. Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereichs „Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung“ sind mit etwa einem Drittel integrativ einzubeziehen. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens drei Stunden, insgesamt jedoch nicht mehr als acht Stunden.
- 1.
- schriftliche Präsentationsunterlagen 20 Prozent,
- 2.
- mündliche Präsentation 30 Prozent,
- 3.
- Fachgespräch 50 Prozent.
(15) Wurde in nicht mehr als einer Prüfungsleistung nach Absatz 13 eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. In der praxisbezogenen Aufgabenstellung nach Absatz 14 besteht keine Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Suchhilfen: Papierverarbeitung qualifizieren, Kunststoffverarbeitung kompetenz, Prozessoptimierung Fertigung, Rohstoffbewertung Produktion, Maschinenauswahl Fertigungsprozess, Umweltfreundliche Produktionsplanung