§ 8 ParlStG

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Auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister kann der Bundespräsident einem Parlamentarischen Staatssekretär für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe das Recht verleihen, die Bezeichnung "Staatsminister" zu führen.

Suchhilfen: Staatsminister Titel, Titelverleihung Staatsminister, Bezeichnung Staatsminister, Parlamentarischer Staatssekretär Titel, Titeländerung im Amt, Staatsminister werden, Titel für Staatssekretär, zeichnung