§ 11 PAO

Patentassessor

📖

(1) Wer die Prüfung nach § 8 bestanden hat, ist berechtigt, die Bezeichnung "Patentassessor" oder "Patentassessorin" zu führen.

(2) Über das Ergebnis der Prüfung erhält der Patentassessor eine Urkunde.

Suchhilfen: Patentassessor werden, Patentassessor Titel führen, Patentassessor Prüfung bestehen, Patentassessor Urkunde erhalten, Patentassessor Bezeichnung führen, Patentassessor Ausbildung, stehen, halten, zeichnung, bildung