§ 119 PAO

Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Patentanwaltskammer

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Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Patentanwaltskammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn es ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurde, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.

Suchhilfen: Hauptverhandlung ohne Patentanwalt, Patentanwalt erscheint nicht, Verhandlung trotz Abwesenheit, Ladung ohne öffentliche Zustellung, Verfahren bei Nichterscheinung, handlung, stellung, fahren