§ 124 PAO
Beschwerde
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Soweit Beschlüsse des Landgerichts und Verfügungen des Vorsitzenden mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel das Oberlandesgericht zuständig.
Suchhilfen: Landgericht Beschluss anfechten, Verfügung anfechten, Patentverfahren Beschwerde, Beschwerdefrist wahren, fechten, fügung