§ 2 PAO Beruf des Patentanwalts ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus.(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.