§ 113 PatG

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Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Dem Bevollmächtigten ist es gestattet, mit einem technischen Beistand zu erscheinen.

Suchhilfen: Vertretung vor Bundesgerichtshof, Patentanwalt Pflicht, Technischer Beistand zulässig, Rechtsanwalt Vertretung, Bevollmächtigung vor BGH, Technische Unterstützung im Gericht, tretung, vollmächtigung, stützung