§ 120 PatG
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Die Entscheidung braucht nicht begründet zu werden, soweit der Bundesgerichtshof Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend erachtet. Dies gilt nicht für Rügen nach § 111 Abs. 3.
Suchhilfen: Entscheidung ohne Begründung, Urteil ohne Begründung, BGH Rüge keine Begründung, Verfahrensmängel Rüge, Entscheidungsbegründungspflicht, scheidung, gründung