§ 145 PatG
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Wer eine Klage nach § 139 erhoben hat, kann gegen den Beklagten wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung auf Grund eines anderen Patents nur dann eine weitere Klage erheben, wenn er ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, auch dieses Patent in dem früheren Rechtsstreit geltend zu machen.
Suchhilfen: weitere Klage wegen Patent, Patentklage erneut erheben, Klage wegen gleicher Handlung Patent, Patentstreit erneut anstrengen, Voraussetzungen Patentklage, Patentklage ohne Verschulden, erneute Patentklage zulässig, heben, strengen, aussetzungen, schulden